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der Biegentausch vom 18.02.1929

nach einem Bericht des Pfarrers Lohmann aus der evangelischen Heimatzeitschrift "Die Heimatglocken"

(1929, Ausgabe 7 und Ausgabe 8)

Der 18. Februar 1929 wird für unsere örtliche Kirchengeschichte eine besondere Bedeutung behalten. Am diesem Tage wurde der von den kirchlichen Körperschaften am 25. November1925 einstimmig beschlossene Biegentausch von der Kirchenaufsichtsbehörde in Magdeburg genehmigt. Es dürfte von Interesse sein, den Gemeindemitgliedern hierzu einige Aufklärungen zu geben. Die große Biege ist, soweit sich in den Akten zurückverfolgen lässt, von alters her Eigentum der Kirche. Das älteste zur Zeit erreichbare Aktenstück, eine Matrikel der Superintendentur Weißensee vom Jahre 1575, berichtet über die Etzlebener „pfarr Kirchen S. Lorenz“: Gottshauses einnkommen Lennderen 5 Acker arthafftigk Landt in der großen Biegen, bei der wertmuhl, ist der Kirchen Eigenthumb, 4 Acker in der kleinen Biegen, werden 2 Pfund Wachs der Kirchen zuv Alten Beichlingen hiervon zu Zinse gegeben, hatt die Gemeinde bißhierher und die Helffte gehabt, Summe  9 Acker    -    Jeder Etzleber kennt die Biege, idyllisch hinter der Wertmühle gelegen. Sie liegt zusammen mit der Mühle auf einer Insel, die von der Unstrut und dem Oelmühlengraben gebildet wird. Der einzige Zugang zu diesem Lande ist durch die Mühle und deren Scheune. Dieser Zugang war durch Eintragung einer Fahrgerechtigkeit zu Lasten der Werthmühle grundbuchamtlich sichergestellt worden. In früheren Zeiten wurde die Biege von dem Pfarrherrn selber bewirtschaftet. Noch heute ist in einem Titel seiner Einkünfte genannt, „aus der Biegengräserei“. Später wurde das Ackerland in 7 oder 8 Parzellen verpachtet; das Gras und die Erträge der Obstbäume wurden jedesmal einzeln verkauft. Die Bewirtschaftung der Biege brachte allerhand Schwierigkeiten mit sich. Der starke Strom der Unstrut spülte oft bedeutende Uferstücke ab, so daß Einbauten ins Wasser und Dämme nötig wurden. Die Biege ist Riethland und somit dem Wasser ausgesetzt. Die Mühle liegt etwa 20 Minuten vom Ort; der Mühlweg dorthin war die ganzen Jahrzehnte hindurch meist in sehr wenig gutem Zustande. Vor allem aber gab es sehr oft Misshelligkeiten zwischen den Pächtern der Biege und dem Mühleninhaber. Manchmal konnte man in den letzten Jahren hören, diese Misshelligkeiten seien erst zwischen dem jetzigen Mühlenbesitzer und dem jetzigen Pfarrer als Vertreter der Kirche entstanden. Das ist ein großer Irrtum. Die vorhandenen Akten beweisen das Gegenteil. Z.B. weist das Landratsamt in Kölleda ein Aktenbündel auf, in dem man die in gewissen Zeitabständen sich regelmäßig wiederholenden Streitigkeiten verfolgen kann. Diese Zänkereien führten oftmals zu Gehässigkeiten bösester Art. Biegenpächter und Mühlenbesitzer bereiteten sich Schwierigkeiten über Schwierigkeiten, von Weiteren zu schweigen.

Fortsetzung folgt

 

Biegentausch (Fortsetzung)

Oftmals sann man in verschiedenster Weise auf Abhilfe, mehrmals war z.B. ein Brückenbau zur Beseitigung des Uebels beschlossene Tatsache. Aber nie wurde der Beschluß ausgeführt (weil es unmöglich war) und es blieb beim Alten. Die letzten Pachtperioden vor dem Kriege bewies die Kirche dem Mühlenbesitzer dadurch ihr Entgegenkommen, dass sie die Biege im Ganzen verpachtete und tunlichst dem Mühlenbesitzer als Pächter gelten ließ. Dies wurde nach dem Krieg anders. Auch in Etzleben herrschte gewaltiger Landhunger. Der Gemeindekirchenrat wurde von Anträgen bestürmt, auch die Biege müsse unbedingt wie früher in Parzellen verpachtet werden. Diesem Antrage konnte sich die Kirchenvertretung umso weniger verschließen, als auch seitens der Kirchen- und Staatsbehörden Verpachtung in tunlichst kleinen Parzellen zur Stillung des Landhungers gefordert wurde, und man den Landhunger als vorhanden anerkennen mußte. So stand in Aussicht, daß die alten Schwierigkeiten wieder aufleben würden. Es dürfte allgemein anerkannt werden, dass ebenso der Mühlenbesitzer wie auch die Kirchenvertretung aufrichtig bemüht waren, diesen Zankapfel aus der Welt zu schaffen, bevor neue Zwistigkeiten akut würden. Manche Pläne tauchten auf, mussten aber wieder verworfen werden. Schließlich erkannte der E.K.R, dass eine endgültige Beseitigung aller Schwierigkeiten nur durch einen Landtausch eintreten könne. Daher legte er dem Mühlenbesitzer nahe, er möge der Biege in jeder Weise gleichwertiges Land zum Tausch anbieten, dann wolle E.K.R. sich mit allen Mitteln einsetzen, dass der Tausch genehmigt würde. Nach reiflichen Erwägen seinerseits bot Herr Mühlenbesitzer Hermann Rosenblatt am 10. Oktober 1925 der Kirche 2 ha 57 ar Land von dem ehemals Mackrodtschen Plane an der Chaussee nach Schillingstedt zum Tausch an . Es liegt nahe dem „Tännchen“ und der Teichklinge. Es streckt sich lang hin, auf der einen Seite von der Chaussee nach Büchel, auf der andern von dem Wege zur Teichmühle leicht erreichbar. Die Kirchenvertretung erwog reiflich, ob dies Angebot genüge und annehmbar sei. In der entscheidenden Sitzung am 25.11.1925 wurde die Annahme des Angebotes einstimmig beschlossen, nachdem mehrmals zu etwaigen Einspruch aufgefordert worden war. Leider stellten sich bei dem Nachsuchen um Genehmigung des Beschlusses allerhand Schwierigkeiten ein. Hauptanlaß dazu gaben die verschieden hohen Grundsteuereinträge. Die kirchenaufsichtliche Genehmigung wurde versagt, und der Gemeindekirchenrat drohte in corpore zurückzutreten. Verschiedene dringliche Verhandlungen führten dann endlich zu dem eingangs erwähnten günstigen Abschluß. Die Beteiligten dürfen die Genugtuung haben, dass hiermit tatsächlich ein böser Zankapfel aus der Welt geschafft worden ist. Finanziell nahm die Kirche keinen Schaden, da die augenblickliche Pächte ein Mehrfaches der bisherigen Biegenpacht ergaben. Außerdem trug die Kirche zur Linderung des Landhungers bei, da sie in 10 Parzellen das Land ausbot. Möge auch dieses nunmehr vollendete Werk der Gemeinde zum Segen gereichen.



 

 

 

 

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