[Interview mit Herrn Rene Wicht, seines Zeichens Werkleiter
des Abwasserzweckverbandes "Thüringer Pforte" am 21.10.2010]
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etzleben.de
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Herr Wicht, für den 30.08.2010
war durch den AZV eine neuerliche Informationsveranstaltung geplant.
Sollte es hierbei um den geplanten Anschluss der Gemeinde an die
zentrale Kläranlage gehen?
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R. W.:
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Nein. In dieser Veranstaltung
wollte ich die Bürger von Etzleben über bevorstehende
Änderungen in der Gebührensatzung
informieren. Mit Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichtes Weimar
(Aktenzeichen 3K 636/08) werden die Abwasserzweckverbände verpflichtet
sein, getrennte Gebühren für Schmutzwasser und für Oberflächenwasser zu
erheben. Obwohl das Urteil noch nicht rechtkräftig ist, stellen wir uns
aber schon mal darauf ein.
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etzleben.de
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Was heißt das denn konkret für die Etzlebener?
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R.W.:
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Nun, die dem AZV entstehenden Kosten für die
Abwasserbehandlung, insbesondere für die Behandlung der
Oberflächenwasser waren bisher in der Abwassergebühr mit eingerechnet.
Ab 2011 werden wir den finanziellen Anteil der Oberflächenentwässerung
getrennt von der Schmutzwassergebühr ausweisen müssen. Zur Berechnung
dieses Anteils werden die abflusswirksamen Flächen der jeweiligen
Grundstücke herangezogen.
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etzleben.de:
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Was sind den abflusswirksame
Flächen?
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R.W.:
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Das sind Flächen, von denen das Oberflächenwasser in
das Kanalsystem gleitet werden. Ein Dach, welches über eine Dachrinne
und Fallrohr an dem Kanal angeschlossen ist, zählt hierzu genauso, wie
eine gepflastertes Hofgrundstück, bei welchen das Wasser über die Straße
und letztendlich einen Gully in das Kanalsystem abgleitet wird. Nicht zu
diesen abflusswirksamen Flächen zählen beispielsweise Dachflächen, bei
welchen das Wasser in einer Zisterne zurückgehalten wird bzw. auf dem
Grundstück versickert, also gerade nicht über welchen Weg auch immer in
das Kanalsystem eingeleitet wird.
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etzleben.de |
Wie werden diese abflusswirksamen Flächen den
festgestellt?
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R.W.:
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Diese Flächen wurden bereits im Jahr 2005, seinerzeit
mittels Luftbildaufnahmen und Anschreiben an die jeweiligen Eigentümer
festgestellt. Wir werden auf Grundlage der damaligen Feststellungen die
Grundstückseigentümer aber noch mal anschreiben, um Änderungen
festzustellen. Und ja, ich rechne in der Summe mit weniger Gebühren für
die jeweiligen Grundstückseigentümer.
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etzleben.de |
Welche Gebühren sind den je qm
abflusswirksame Fläche vorgesehen?
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R.W.:
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Das kann ich noch nicht sagen, da wir die neue
Gebührensatzung gerade erarbeiten.
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etzleben.de
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Eine letzte Frage, was wird den nun mit dem
Anschluss der Gemeinde an die Zentrale Kläranlage?
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R.W.:
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Leider war der Termin im Sommer
dieses Jahr nicht zu halten, da technische Probleme auftraten und zu
Verzögerungen führten. Nach dem jetzigen Stand, wären noch einige wenige
Arbeiten, wie beispielsweise die Änderung von Hausanschlüssen, zu
erledigen. Prinzipiell sind die Arbeiten aber abgeschlossen und die
Pumpwerke betriebsbereit. Ich rechne damit, dass die Gemeinde Etzleben
im Frühjahr 2011, spätestens aber zum 01. Juni 2011 an die zentrale
Kläranlage angeschlossen werden kann. Dann gilt natürlich das anlässlich
der Informationsveranstaltung vom 15.03.2010 Gesagte.
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etzleben.de |
Ich danke für das Gespräch.
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R.W.:
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Nein, ich habe zu danken. Für den
interessierten Bürger haben wir noch einige Informationen auf unserer
Internetpräsentation unter "http://www.azv-thueringer-pforte.de"
bereitgestellt.
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