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Information zur (ausgefallenen) Veranstaltung des Abwasserzweckverbandes

[Interview mit Herrn Rene Wicht, seines Zeichens Werkleiter des Abwasserzweckverbandes "Thüringer Pforte" am 21.10.2010]

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Herr Wicht, für den 30.08.2010 war durch den AZV eine neuerliche Informationsveranstaltung geplant. Sollte es hierbei um den geplanten Anschluss der Gemeinde an die zentrale Kläranlage gehen?

R. W.:

Nein. In dieser Veranstaltung wollte ich die Bürger von Etzleben über bevorstehende Änderungen in der Gebührensatzung informieren. Mit Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichtes Weimar (Aktenzeichen 3K 636/08) werden die Abwasserzweckverbände verpflichtet sein, getrennte Gebühren für Schmutzwasser und für Oberflächenwasser zu erheben. Obwohl das Urteil noch nicht rechtkräftig ist, stellen wir uns aber schon mal darauf ein.

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Was heißt das denn konkret für die Etzlebener?

R.W.:

Nun, die dem AZV entstehenden Kosten für die Abwasserbehandlung, insbesondere für die Behandlung der Oberflächenwasser waren bisher in der Abwassergebühr mit eingerechnet. Ab 2011 werden wir den finanziellen Anteil der Oberflächenentwässerung getrennt von der Schmutzwassergebühr ausweisen müssen. Zur Berechnung dieses Anteils werden die abflusswirksamen Flächen der jeweiligen Grundstücke herangezogen.

etzleben.de:

Was sind den abflusswirksame Flächen?

R.W.:

Das sind Flächen, von denen das Oberflächenwasser in das Kanalsystem gleitet werden. Ein Dach, welches über eine Dachrinne und Fallrohr an dem Kanal angeschlossen ist, zählt hierzu genauso, wie eine gepflastertes Hofgrundstück, bei welchen das Wasser über die Straße und letztendlich einen Gully in das Kanalsystem abgleitet wird. Nicht zu diesen abflusswirksamen Flächen zählen beispielsweise Dachflächen, bei welchen das Wasser in einer Zisterne zurückgehalten wird bzw. auf dem Grundstück versickert, also gerade nicht über welchen Weg auch immer in das Kanalsystem eingeleitet wird.

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Wie werden diese abflusswirksamen Flächen den festgestellt?

R.W.:

Diese Flächen wurden bereits im Jahr 2005, seinerzeit mittels Luftbildaufnahmen und Anschreiben an die jeweiligen Eigentümer festgestellt. Wir werden auf Grundlage der damaligen Feststellungen die Grundstückseigentümer aber noch mal anschreiben, um Änderungen festzustellen. Und ja, ich rechne in der Summe mit weniger Gebühren für die jeweiligen Grundstückseigentümer.

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Welche Gebühren sind den je qm abflusswirksame Fläche vorgesehen?

R.W.:

Das kann ich noch nicht sagen, da wir die neue Gebührensatzung gerade erarbeiten.

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Eine letzte Frage, was wird den nun mit dem Anschluss der Gemeinde an die Zentrale Kläranlage?

R.W.:

Leider war der Termin im Sommer dieses Jahr nicht zu halten, da technische Probleme auftraten und zu Verzögerungen führten. Nach dem jetzigen Stand, wären noch einige wenige Arbeiten, wie beispielsweise die Änderung von Hausanschlüssen, zu erledigen. Prinzipiell sind die Arbeiten aber abgeschlossen und die Pumpwerke betriebsbereit. Ich rechne damit, dass die Gemeinde Etzleben im Frühjahr 2011, spätestens aber zum 01. Juni 2011 an die zentrale Kläranlage angeschlossen werden kann. Dann gilt natürlich das anlässlich der Informationsveranstaltung vom 15.03.2010 Gesagte.

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Ich danke für das Gespräch.

R.W.:

Nein, ich habe zu danken. Für den interessierten Bürger haben wir noch einige Informationen auf unserer Internetpräsentation unter "http://www.azv-thueringer-pforte.de" bereitgestellt.

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